Neuste Version

Die neuste Version dieses Dokuments ist

Änderungen kann man als RSS-Feed über trading-gmbh/commits mitverfolgen.

Weitere Änderungen bitte an Florian.LaRoche@gmail.com schicken oder bei trading-gmbh/issues eintragen.

Dieses Dokument soll als Community-Projekt weiter ausgebaut und verwaltet werden.

Motivation

Sammlung von Informationen, um in einer vermögensverwaltenden GmbH (vvGmbH) oder UG seine Börsengeschäfte in Deutschland zu verwalten. Was gehört zur Gründung und was fällt an Verwaltung für den laufenden Betrieb an, welche steuerlichen Vorschriften gibt es und was ist für einen Firmenaccount an der Börse zu beachten.

  • Möglichst gute Trennung von den allgemeinen Regelungen für alle GmbHs und den speziellen Besonderheiten für eine Trading GmbH (vvGmbH).
  • Direkter Verweis auf Gesetzestexte, damit die Regelungen dort im Detail nachgelesen werden können.

Neben den vielen allgemeinen Regelungen zur GmbH sollte man schauen, dass alle Transaktionen an der Börse möglichst automatisch, einfach und kostengünstig in die Buchhaltung übernommen werden.

Disclaimer

Die Community ersetzt in keinem Fall eine individuelle und professionelle Steuerberatung. Die Informationen, die hier bereitgestellt werden, dienen lediglich der Information und Aufklärung.

Grobe Schnellübersicht zur Geldanlage in einer GmbH

pro

  • Einzelaktien werden nur mit ca. 1.6 % besteuert. Alles andere mit ca. 30 %. Daher wird für eine GmbH eine Anlage in Einzelaktien empfohlen.
  • Keine Termingeschäftsverlustbegrenzung von 20.000 Euro pro Jahr und pro Person wie es im Privatbereich in Deutschland aktuell gilt. Dies verhindert im Privatbereich u.a. Future-Trading und alle Long-Optionen und daher Risikoreduzierung, Hedging und komplexere Optionsgeschäfte. Dies ist oft der Hauptgrund für eine Verlagerung des Tradings vom Privatbereich in eine GmbH.
  • Keine Werbekostenpauschale wie im Privatbereich, sondern alle Ausgaben (Computer, Internet, Seminare etc) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.
  • Finanzierung eines Autos als Teil eines Geschäftsführergehalts ist möglich.

contra

  • Hoher Aufwand für die Buchhaltung, Jahresabschlüsse und sonstigen Verpflichtungen für die GmbH.
  • Eine Anlage in Einzelaktien kann als risikoreich betrachtet werden. Oft wird eher eine breite Anlage in viele weltweite Firmen über ETFs aus Diversifikationsgründen bevorzugt.
  • Die 30 % Steuern für die GmbH zusammen mit einer Besteuerung für die Geldentnahme in den Privatbereich können die Steuerlast in die Höhe treiben.
  • Solange man nicht ganz viele Kosten in die GmbH einbringen kann, bleiben die zu zahlenden Steuern recht hoch.
  • Ein Umzug ins Ausland (auch andere europäische Staaten) führt zu einer Wegzugsbesteuerung der GmbH. Eventuell kann eine Stiftung als Holding über der GmbH die Situation verbessern.
  • Ein guter Übergang zur nächsten Generation (über eine Beteiligung an der GmbH) wird auch oft beworben, dieser ist aber auch mit Steuerberater, Notar etc verbunden. Auch eine Fortführung der Geldanlage über mehrere Generationen wird durch eine GmbH nicht umbedingt einfacher. Geldanlage bleibt eine sehr individuelle Entscheidung, angepasst an die eigene Lebenssituation und die eigenen Bedürfnisse.
  • https://www.taxgate.com/trading-gmbh-spardosen-gmbh-etc-macht-das-sinn/

Folgende Informationen aus dem Internet sind dazu interessant:

Gründung einer GmbH oder UG

Andere Internetseiten zur Gründung:

Infosammlung:

  • Kosten insgesamt ab ca. 1.000 €, Gründung sollte in 4 bis 6 Wochen machbar sein
  • Gründung einer GmbH oder UG beim Notar (kostet ab 190 €)
    • Die Gründung der Gesellschaft kann in vereinfachter Form erfolgen, wenn das Musterprotokoll im Anhang vom GmbH-Gesetz verwendet wird:
    • Für den Gesellschaftsvertrag (Satzung) wird mindestens Folgendes benötigt:
      • Firmenname und Firmensitz
      • Geschäftstätigkeitsfeld, Unternehmensgegenstand
        • “Verwaltung eigenen Vermögens”, “Erwerb und Halten von Beteiligungen an Unternehmen”, “Handel mit Wertpapieren”
        • “Erwerb und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens; ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis und/oder Genehmigung bedürfen”
        • Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von eigenen Beteiligungen und Vermögensanlagen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte.
        • Die Eingehung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie Immoblien und Grundstücken im In- und Ausland für eigene Rechnung, die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht.
        • (Vom YouTube Kanal von RIDE Capital kann man bei Ihren Kunden folgende Unternehmensgegenstände auslesen:) “Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen, das Eingehen von Stillhaltergeschäften zur Erzielung von Einnahmen und die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen.”
        • Die Verwaltung eigenen Vermögens und Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, ausgenommen sind ferner alle Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis und/oder Genehmigung bedürfen. Zur Förderung des Gesellschaftszwecks wird das Unternehmen insbesondere (aber nicht ausschließlich) folgende Handlungen vornehmen: Beteiligung an anderen Unternehmen; Bankeinlagen und Darlehensaufnahmen; börsliche und außerbörsliche Geschäfte aller Art, wie z.B. den Handel mit Aktien, festverzinslichen Papieren, ETF’s, Futures, CFD’s, Termingeschäfte, Stillhaltergeschäfte zur Einnahmenerzielung.
        • Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Unterstützung des Unternehmensgegenstands dienen; sie darf auch im In- und Ausland Tochtergesellschaften gründen und/oder Zweigniederlassungen errichten.
        • Firmenname und Unternehmensgegenstand sollte mit der IHK besprochen werden. (Viele IHKs erlauben dazu eine Voranfrage per Webformular.) Stellungnahme der IHK kann beim Notar mitgebracht werden.
        • Firmenname eventuell auch beim Deutschen Patent- und Markenamt checken: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis
      • Stammeinlage/Startkapital
        • mind. 25.000 € für eine GmbH, die Hälfte muss eingezahlt werden
        • Für eine UG langt 1 €, sollte mindestens alle laufenden Kosten tragen. Also ca. 1.000 € im ersten Jahr.
        • Sachgründung: Schätzung der Gegenstände (kostet auch Geld), sonst Bareinlage (sehr zu empfehlen)
      • Gesellschafter, Verteilung der Kapitalanteile (Wikipedia: Gesellschafterliste)
      • Geschäftsführer(GF) muss benannt werden
    • Gesellschaftsvertrag wird vom Notar verlesen und dann von allen Gesellschaftern unterschrieben. Personalausweise mitbringen!
    • Unterlagen für das Handelsregister sollte man beim Notar gleich mit vorbereiten.
    • Der Notar ist verpflichtet jede Gründung an das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gewerbeamt und Körperschaftsteuerfinanzamt weiterzugeben.
    • Gründungsurkunde wird vom Notar ausgestellt.
  • Bei der Bank ein neues Geschäftskonto (GmbH in Gründung (i.G.)) eröffnen (durch Vorlage der Gründungsurkunde) und Stammkapital einzahlen.
    • Bei der Einzahlung des Stammkapitals den Verwendungszweck „Stammkapitaleinlage Vorname Nachname“ angeben. Beleg dazu gut aufheben.
    • Nachweis der Bank über die Einzahlung dem Notar geben (aktuelles Guthaben auf der Bank muss sichtbar sein). Erst damit wird der Notar beim Amtsgericht die Eintragung ins Handelsregister veranlassen.
    • Geschäftskonto läuft auf den Firmennamen
  • Briefkasten richtig auszeichnen.
  • Eintragung ins Handelsregister (150 €) über das Amtsgericht (wird vom Notar gemacht) und Erhalt der HRB-Nummer
    • Handelsregisterauszug nochmal der Bank abgeben (GmbH fertig gegründet, Zusatz “in Gründung”/“i.G.” fällt weg)
    • Erst nachdem die Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, entfaltet die GmbH ihren Haftungsschutz.
    • Gründungskosten übernimmt die GmbH, alles Weitere auf nach der Gründung verschieben.
  • Das Finanzamt vergibt eine Steuernummer (für Rechnungen) (im englischen mit TIN = Tax Ident Number abgekürzt) und eine Umsatzsteuer-ID und fordert den Geschäftsführer auf, die GmbH steuerlich erfassen zu lassen und eine Eröffnungsbilanz abzugeben. (Dies sollte einem Steuerberater übertragen werden.)
  • Anmeldung beim Gewerbeamt (kostet ca. 60 €): Gewerbeschein ausfüllen
    • Ist für operative GmbHs notwendig oder wenn man sonst einen Gewerbeschein braucht.
    • Das Verwalten eigenen Vermögens stellt keine anzeigepflichtige Tätigkeit nach der Gewerbeordnung dar, daher ist eine Anmeldung nicht vorgeschrieben. Gewerbesteuer muß natürlich trotzdem bezahlt werden, dazu wird beim Bezahlen der Gewerbesteuer einfach ein entsprechendes Konto beim Gewerbeamt erstellt.
  • Anmeldung bei der IHK
  • Es wird häufiger ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister benötigt. Am besten dort einen Account erstellen, um dort schnellen Zugriff zu haben.
  • Anmeldung beim Transparenzregister ist verpflichtend: https://www.transparenzregister.de/
  • Geschäftspapiere erstellen mit: Name, Rechtsform, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer mit Titel, Vor- und Zunamen
  • Für den Internetauftritt nach einem Impressum schauen
  • Anstellungsvertrag/Dienstvertrag des Geschäftsführers GF muss geklärt sein:
    • Der GF kann ohne gesonderte Vergütung tätig sein.
    • Die unentgeltliche Geschäftsführung kann bei Gründung durch Gesellschafterbeschluss dokumentiert werden.
  • Bei mehr als einem Gesellschafter ist die Sozialversicherungspflicht über einen Statusfeststellungsverfahren zu klären:
    • Geschäftsführer mit 50 % oder mehr der Anteile ist nicht sozialversicherungspflichtig, weil er dann selbständig unternehmerisch tätig ist bzw. bei 50 % keine Entscheidungen gegen Ihn durchgesetzt werden können.
  • Steuerberatergebührenverordnung

Unternehmergesellschaft UG

Personenhandelsgesellschaften wie Kapitalgesellschaft besteuern

Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) können wählen, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Gilt leider nicht für GbR.

Kosten einer GmbH